Mietstufen in Berlin
Deutschland ist in sechs Mietstufen (I bis VI) eingeteilt. Die Mietstufe spiegelt das regionale Mietniveau wider und beeinflusst die Höhe des Wohngeldes. Berlin gehört zu den teuersten Regionen und ist einheitlich der Mietstufe IV zugeordnet.
Berlin: Mietstufe IV
Seit der Wohngeld-Plus-Reform (1. Januar 2023) ist ganz Berlin einheitlich der Mietstufe IV zugeordnet. Diese Einstufung gilt für alle zwölf Bezirke. Für Haushalte in Berlin gelten damit einheitliche Mietobergrenzen bei der Wohngeldberechnung.
Mietstufe IV — Alle Berliner Bezirke
Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf
Was hat die Wohngeld-Plus-Reform geändert?
Vor der Reform war Berlin zweigeteilt: Westliche Bezirke waren der Mietstufe IV, östliche Bezirke der Mietstufe III zugeordnet. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde die gesamte Stadt zum 1. Januar 2023 einheitlich in die Mietstufe IV eingestuft. Für ehemals östliche Bezirke bedeutet das höhere Mietobergrenzen und damit ein höheres mögliches Wohngeld.
Wie wird die Mietstufe berücksichtigt?
Die Mietstufe fließt in die Berechnung des Wohngeldes ein. Je höher die Mietstufe, desto höher die anerkannte Mietobergrenze und damit das mögliche Wohngeld. Die tatsächliche Miete wird bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der in der Wohngeldtabelle festgelegt ist.
Häufige Fragen zur Mietstufe in Berlin
Welche Mietstufe hat Berlin?
Berlin ist seit dem 1. Januar 2023 einheitlich der Mietstufe IV zugeordnet. Diese Einstufung gilt für alle zwölf Bezirke und ist Grundlage für die Mietobergrenzen in der Wohngeldtabelle.
Wohngeldtabelle 2026 →Warum wurde Berlin in die Mietstufe IV eingestuft?
Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurden die Mietstufen bundesweit neu festgelegt. Aufgrund des hohen Berliner Mietniveaus wurde die gesamte Stadt der Mietstufe IV zugeordnet. Zuvor waren östliche Bezirke der niedrigeren Mietstufe III zugeordnet.
Wohngeld-Plus Reform →Was bedeutet die Mietstufe IV für mein Wohngeld?
Je höher die Mietstufe, desto höher die Mietobergrenze, bis zu der Ihre Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird. In Mietstufe IV können Sie daher bei gleichem Einkommen mehr Wohngeld erhalten als in niedrigeren Mietstufen.
Muss ich die Mietstufe im Wohngeldantrag angeben?
Nein, die Mietstufe wird von der Wohngeldstelle automatisch berücksichtigt. Sie müssen sie im Antrag nicht selbst ermitteln. Die Wohngeldstelle prüft Ihren Anspruch auf Basis der für Berlin geltenden Mietstufe IV.
Antrag stellen →