Einkommensgrenzen für Wohngeld

Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt maßgeblich von Ihrem Gesamteinkommen ab. Dieses wird mit den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen verglichen. Nur wenn Ihr Einkommen die Grenze nicht überschreitet, haben Sie Anspruch.

Was zählt zum Einkommen?

  • Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Renten und Pensionen
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen
  • Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen und Kapitalerträge

Was wird vom Einkommen abgezogen?

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Werbungskosten (pauschal oder nachgewiesen)
  • Unterhaltszahlungen an Dritte
  • Freibeträge für Schwerbehinderte
  • Kinderbetreuungskosten

Richtwerte für Einkommensgrenzen

Die genauen Grenzwerte hängen von der Mietstufe, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miethöhe ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung für die Mietstufe IV (Berlin-West):

1-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt 3-Personen-Haushalt 4-Personen-Haushalt 5-Personen-Haushalt
~1.300 € ~1.800 € ~2.200 € ~2.700 € ~3.200 €

maximales monatliches Gesamteinkommen (ca.)

Hinweis: Diese Werte sind geschätzte Orientierungswerte. Die tatsächliche Berechnung erfolgt individuell.